Unter Landschafts-/ Gartenarchitektur versteht man die Planung und Umgestaltung von nicht bebautem Raum. Dazu gehören sämtliche Außenräume, im Wesentlichen Parks, Sportplätzen und Freizeitanlagen, öffentliche Plätze und Gärten, aber auch andere Freiflächen im ländlichen und urbanen Raum. Die aktuelle Landschaftsarchitektur definiert sich selbst als ästehtisch-künstlerische Disziplin auf naturwissenschaftlich-technischer Grundlage, deren zentrales Ziel es ist, ökologisch und sozial intakte Lebensumwelten zu schaffen.
Im urbanen Zusammenhang wird mitunter der Begriff der „Freiraumplanung” als synonym zu „Landschaftsarchitektur in der Stadt“ verwendet. Freiraumplanung bemüht sich auf allen für den Siedlungsbereich wichtigen Ebenen der räumlichen Planung auch um ein ausgewogenes Verhältnis von Siedlungsflächen und Freiräumen. Ihre gesetzliche Aufgabe wird durch die Ziele der Raumordnung und der Bauleitplanung unter Berücksichtigung des Natur- und Umweltschutzes begründet.
Historisch beruht die Landschaftsarchitektur auf der städtischen Grünplanung (künstlerischer Städtebau und rationalistische Stadtplanung) und der regionalen Landschaftsentwicklung (Landesverschönerung und Landschaftsplanung).
Im Unterschied zur Architektur sind die raumbildenden Elemente der Landschaftsarchitektur Pflanzen, Beläge, Oberflächen, Hecken, Mauern, etc. Landschaftsarchitektonische Räume verändern sich durch den Einsatz von dynamischer Vegetation ständig und sind im Gegensatz zu architektonischen Räumen nie „fertig“ oder in ihrer Entwicklung abgeschlossen.
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